Bei manchen Fällen von ausgeprägt hängenden Oberlidern, die sogar das Sehvermögen beeinträchtigen, können die Kosten im Einzelfall von der Versicherung übernommen werden. Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenversicherung bedarf aber einer umfassenden medizinischen Abklärung. Eine Unterlidstraffung wird nicht von der Krankenkasse übernommen.